
Vom Bundesrat gewählte, von der eidgenössischen Verwaltung und der Schweizerischen Nationalbank unabhängige Aufsichts- und Vollzugsinstanz des Bankengesetzes und des Anlagefondsgesetzes. Die Bankenkommission umfasst 7 bis 9 Mitglieder und verfügt über ein ständiges Sekretariat.
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